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   OLG Hamm, 04.06.2009 - I-28 U 66/07   

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https://dejure.org/2009,50174
OLG Hamm, 04.06.2009 - I-28 U 66/07 (https://dejure.org/2009,50174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2009 - I-28 U 66/07 (https://dejure.org/2009,50174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - I-28 U 66/07 (https://dejure.org/2009,50174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Erläuterung der in Betracht kommenden Ansprüche im Rahmen eines Vergleichsvertrages als anwaltliche Pflichtverletzung; Unterlassener Rat zur Einholung eines ärztlichen Gutachtens im Rahmen eines Vergleichsvertrages als anwaltliche Pflichtverletzung; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07
    Der Mandant soll durch die Beratung in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich entscheiden zu können, ob er sich auf den Vergleich einlassen möchte oder nicht (BGH NJW-RR 1996, 567; BGH NJW 2002, 292).

    Zur pflichtgemäßen Belehrung kann es im konkreten Einzelfall gehören, dem Mandanten zum Vergleich zu raten oder vom Vergleichsabschluss abzuraten oder bei offener Risikoberatung und - belehrung es bei dieser Beratung zu belassen (BGH NJW 2002, 292; BGH NJW 1994, 2085; BGH NJW 1993, 1325).

  • BGH, 27.11.1997 - IX ZR 141/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07
    a.) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist ein Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrages verpflichtet, innerhalb der Grenzen seines Mandats die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen (BGH NJW-RR 2000, 791; BGH NJW 1998, 900; BGH NJW 1988, 1079, BGH NJW 1988, 486).

    Dabei muss er den Auftraggeber vor Nachteilen bewahren, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind (BGH NJW 1998, 900; BGH NJW 1995, 449).

  • BGH, 21.04.1994 - IX ZR 123/93

    Belehrungspflichten des Rechtsanwalts bei Abschluß eines bindenden

    Auszug aus OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07
    Zur pflichtgemäßen Belehrung kann es im konkreten Einzelfall gehören, dem Mandanten zum Vergleich zu raten oder vom Vergleichsabschluss abzuraten oder bei offener Risikoberatung und - belehrung es bei dieser Beratung zu belassen (BGH NJW 2002, 292; BGH NJW 1994, 2085; BGH NJW 1993, 1325).

    Wenn diese Ansprüche noch nicht abschließend zu beurteilen sind, so hat der Anwalt zu prüfen, ob der Abschluss eines Abfindungsvergleiches nicht verfrüht erscheint (BGH NJW 2000, 1944) und nicht zunächst ein klareres Bild über die tatsächlichen Umstände, wie z.B. Gesundheitszustand des Mandanten, gewonnen werden kann und muss (BGH NJW 1994, 2085).

  • OLG Hamm, 01.06.2012 - 33 U 13/11

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Unterhaltsvergleichs

    (2)Steht die anwaltliche Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vergleichs, tritt der Schaden mit Zustandekommen des Vergleichs ein, wenn sich damit die Vermögenslage des Mandanten gegenüber der Situation vor Vergleichsschluss objektiv verschlechtert hat (vgl. OLG Hamm 04.06.2009 - 28 U 66/07 - Rz 120 mwN, JURIS).
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